Teilnahme an Ausschreibungen
- Was ist eine Ausschreibung?
- Wie funktioniert eine Ausschreibung?
- Wie ist der Ablauf einer Ausschreibung?
- Das sind die Spielregeln
Was ist eine Ausschreibung?
Eine Ausschreibung ist ein Vergabeverfahren von Aufträgen im Wettbewerb. Der Bedarf an einem bestimmten Gut oder einer bestimmten Dienstleistung wird vom Ausschreiber veröffentlicht und Anbieter werden aufgefordert, bei Interesse ein Angebot zu unterbreiten. Eine Ausschreibung auf der Ökostrombörse Schweiz wird von Energieversorgungsunternehmen durchgeführt. Diese beschaffen sich mittels einer Ausschreibung den ökologischen Mehrwert aus erneuerbaren Energieerzeugungsanlagen. Dabei bestimmt das EVU die Ausschreibungskriterien wie Herkunftsort, Zertifizierung etc. Produzenten erneuerbarer Energie können bei Interesse ein Verkaufsangebot unterbreiten.
Wie funktioniert eine Ausschreibung?
- Ein Energieversorger sucht eine bestimmte Menge an erneuerbarem Strom (beispielsweise 100'000 kWh/Jahr für 5 Jahre) in Form von Herkunftsnachweisen und schreibt diesen auf der Ökostrombörse Schweiz aus.
- Stromproduzenten bieten ihre Herkunftsnachweise auf der Ökostrombörse Schweiz zum von ihnen gewünschten Preis an.
- Die Angebote werden nach dem Preis sortiert. Wenn die ausgeschriebene Menge erreicht ist, fällt das teuerste Angebot raus. Alle Anbieter können ihren Preis jedoch beliebig viele Male nach unten anpassen. Es spielt ein transparenter Wettbewerb.
- Nach Ablauf der Ausschreibung erhalten diejenigen Produzenten, welche sich innerhalb des Kontingents befinden einen
Produzentenvertrag (347.0 KB)
vom ausschreibenden Energieversorger. - Der Stromproduzent liefert die Herkunftsnachweise periodisch an den ausschreibenden Energieversorger und erhält die Vergütung gemäss seinem Angebot ausbezahlt.
- Der Energieversorger liefert den Strom an seine Kunden.
Wie ist der Ablauf einer Ausschreibung?
1. Einrichten eines Benutzerkontos
Angabe der Mailadresse und Wahl des Passworts, Mailadresse und Passwort werden zum Einloggen ins Benutzerkonto benötigt, Informationen zu den Ausschreibungen werden über die Mailadresse kommuniziert.
2. Erfassen einer Anlage
Als registrierter Benutzer können beliebig viele Energieerzeugungsanlagen erfasst werden. Die Erfassung beinhaltet neben dem Standort technische Details wie Leistung, Nennliefermenge sowie die Bestätigung des Anschlusses an den Netzbetreiber (Anschlussgesuch).
3. An der Ausschreibung teilnehmen
Mit einer oder mehreren Anlagen an der Ausschreibung mitbieten – sofern die Anlage den Ausschreibungskriterien entspricht. Einen Verkaufspreis für den ökologischen Mehrwert eingeben und gegebenenfalls während der Ausschreibungsdauer anpassen. Laufen mehrere Ausschreibungen gleichzeitig, kann eine bestimmte Anlage nur an einer Ausschreibung teilnehmen.
4. Ausschreibungsende
Alle Anlagen, die sich bei Ausschreibungsende innerhalb des Kontingents befinden, haben sich verpflichtet, ihren ökologischen Mehrwert zum angebotenen Verkaufspreis an den Ausschreiber zu verkaufen und werden vom Ausschreiber kontaktiert. Jene Anlagen, die den Zuschlag nicht bekommen haben, da sie sich ausserhalb des Kontingents befinden, konnten ihren ökologischen Mehrwert in dieser Ausschreibung nicht verkaufen. Die Anlage wird freigeschaltet und eine erneute Teilnahme an weiteren Ausschreibungen ist möglich.
5. Für jene Anlagen, die sich innerhalb des Kontingents befinden: Vertragsabschluss zwischen Produzent und Ausschreiber
Den Liefervertrag für die Herkunftsnachweise erhält der Produzent nach Ende der Ausschreibung. Die Vertragsdauer wird in jeder Ausschreibung festgelegt, wobei die Vergütung während dieses Zeitraumes fix bleibt. Während der Vertragsdauer kann der Produzent den ökologischen Mehrwert für die vertraglich festgelegte Menge bzw. bei einer Volllieferung die gesamte Produktionsmenge nicht an Dritte, z.B. an die kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV), veräussern. Die Eckdaten der Ausschreibung (Vertragsdauer, Lieferbeginn, Umfang der Lieferung, Zertifizierung etc.) sind Bestandteil des Vertrages.
6. Anlage im System HKN erfassen
Nun erfolgt der Bau und die Inbetriebnahme der Anlage - falls dies nicht bereits geschehen ist. Mit dem , welches dem Vertrag beiliegt, ist die Anlage bis spätestens zwei Wochen vor dem vereinbarten Lieferbeginn im System HKN CH zu erfassen. Anlagen, welche am vereinbarten Lieferbeginn noch nicht in Betrieb sind, müssen alle Dokumente spätestens bis zur ersten Auszahlung der vertraglichen Vergütung liefern. Die Anlage muss zudem spätestens bis 6 Monate nach Lieferbeginn in Betrieb sein.
7. Stromproduktion ab Lieferbeginn
Die Herkunftsnachweise (HKN) werden von Swissgrid automatisch an den ausschreibenden Energieversorger geliefert. Der lokale Verteilnetzbetreiber nimmt den physikalischen Strom weiterhin ab und vergütet ihn entsprechend.
8. Rechnung
Sobald die HKN beim Energieversorger eingetroffen sind, erhält der Produzent auf seinem Benutzerkonto der Plattform Ökostrombörse Schweiz eine Rechnung. Diese wird durch den Produzenten ausgedruckt und dem Energieversorger zugeschickt.
In einigen Fällen bezahlt der Energieversorger den ökologischen Mehrwert im Rahmen der Vergütung für die eingespeiste Energie.
9. Bezahlung
Der Energieversorger vergütet dem Produzenten den ökologischen Mehrwert gemäss der gestellten Rechnung.
Das sind die Spielregeln:
Teilnahmebedingungen
- Es können Produzenten teilnehmen, welche elektrische Energie aus den erneuerbaren Energierzeugungsanlagen Wind, Wasser, Photovoltaik oder Biomasse gewinnen.
- Anlagen, die an einer Ausschreibung teilnehmen, müssen bewilligt oder bereits in Betrieb sein.
- Anlagen, die bereits eine Vergütung der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) beziehen, sind nicht zugelassen.
- Für die in der Ausschreibung vorgegebene Zertifizierung muss eine entsprechende Bescheinigung vorliegen.
Angebote
Ein Produzent bietet den ökologischen Mehrwert seines Stroms zu einem bestimmten Preis (in Rappen/kWh) an. Einmal getätigte Angebote der Produzenten sind verbindlich. Das Unterbieten des eigenen Angebots oder der Angebote von Mitbewerbern ist jederzeit möglich, jedoch nicht das Überbieten. Der Preis entspricht dem ökologischen Mehrwert in Form von Herkunftsnachweisen. Die physische Energielieferung wird durch den lokalen Verteilnetzbetreiber gemäss dem jeweils gültigen Tarif vergütet.
Ausschreibungsende
Nach Ablauf der Ausschreibungsdauer erhalten die Produzenten mit folgender Priorität den Zuschlag:
- Günstigster Preis
- Grössere Menge
- Status der Energieerzeugungsanlage (in Betrieb vor bewilligt)
- Zeitpunkt der Abgabe des Gebotes
Es erhalten so viele Angebote den Zuschlag, bis das in den Ausschreibungsbedingungen definierte Kontingent erreicht wird.
- Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen
AGB Ökostrombörse Schweiz (114.0 KB)
- Die ausschreibenden Energieversorger können zusätzlich zu den AGB noch weitere Kriterien und Bedingungen für die Ausschreibungen definieren. Diese sind jeweils bei der Abgabe eines Gebotes zu akzeptieren. Hier als Beispiel die AGB der Ausschreibung "Solarstrom für WWZ NaturStrom" vom 2.4.-2.5.2012.
AGB WWZ Ausschreibung vom 2.4.-2.5.2012 (150.5 KB)